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AKTUELLES, RECHTSPRECHUNG, LITERATUR, VERÖFFENTLICHUNGEN, VORTRÄGE


 

 

Aktuelles

 


 

  

Rechtsprechung

 

BGH, Urteil vom 19.02.2019, Az: VI ZR 505/17

 

"Im Arzthaftungsprozess wird die erweiterte - sekundäre - Darlegungslast der Behandlerseite ausgelöst, wenn die primäre Darlegung des Konfliktstoffs durch den Patienten den insoweit geltenden maßvollen Anforderungen genügt und die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens der Behandlungsseite aufgrund der Folgen für ihn gestattet, während es dieser möglich und zumutbar ist, den Sachverhalt näher aufzuklären. Letzteres wird bei der Behauptung eines Hygieneverstoßes regelmäßig der Fall sein."

 

 

BGH, Urteil vom 13.09.2018, Az: III ZR 294/16

 

"1. Bei einer schuldhaften Fehlleistung des Arztes hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB. Ist die fehlerhafte Leistung des Arztes für den Patienten ohne Interesse und völlig unbrauchbar, besteht der (Mindest-)Schaden des Patienten darin, dass er für eine im Ergebnis unbrauchbare ärztliche Behandlung eine Vergütung zahlen soll. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet, wenn weder der Patient noch seine Versicherung bereits gezahlt haben.

 

2. Fehlerhaft eingesetzte Implantate sind objektiv und subjektiv völlig wertlos im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB, wenn es keine dem Patienten zumutbare Behandlungsvariante gibt, die zu einem wenigstens im Wesentlichen den Regeln der zahnärztlichen Kunst entsprechenden Zustand hinreichend sicher führen könnte. Der Umstand, dass der Patient einzelne Implantate als Notmaßnahme zur Vermeidung eines eventuell noch größeren Übels weiterverwendet, ändert nichts an der völligen Unbrauchbarkeit der zahnärztlichen Leistung und dem Entfallen der Vergütungspflicht insgesamt."

 

 

BGH, Urteil vom 28.08.2018, Az: VI ZR 509/17

 

"a) Eine Haftung wegen Unterlassens der (vorgezogenen) Aufklärung über die Behandlungsalternative der Sectio kommt auch dann in Betracht, wenn die Sectio später durchgeführt wird als sie bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat.

 

b) Dafür, dass und in welchem Umfang in einer Überschreitung der empfohlenen EE-Zeit (Zeit von der Entscheidung zur Sectio bis zur Entwicklung des Kindes) ein Behandlungsfehler liegt, trägt der Geschädigte die Beweislast. Die Gefahren einer solchen Zeitüberschreitung sind für die Behandlungsseite nicht voll beherrschbar."

 

 

 

Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 28.02.2012, Az: 11 U 137/11

zu Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Glätteunfall

 

OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2011, Az: 20 U 92/10

zur Bindungswirkung der Rechtsschutzversicherung bei einem Stichentscheid

 

BGH, Urteil vom 07.06.2011

zur Beweislast im Arzthaftungsprozess

 

BGH, NJW 2000, 1788

zur ärztlichen Aufklärungspflicht


 

Literatur

 

Buchtipps:

 

Martis/Winkhart

Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Verlag Dr. Otto Schmidt

 

Ratzel/Luxenburger (Hrsg.)

Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2015, C.F. Müller Verlag

 

Jaeger/Luckey

Schmerzensgeld, 8. Aufl. 2016, Luchterhand Verlag

 

 

Buchbesprechungen (veröffentlicht im Berliner Anwaltsblatt):

 

 

 

Scholz/Treptow

Beck'sches Formularbuch Medizin- und Gesundheitsrecht, 2017, C.H. Beck Verlag

 

Wellner

BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, 2016, DeutscherAnwaltVerlag

 

Jaeger/Luckey

Schmerzensgeld, 8. Aufl., 2016, Luchterhand Verlag

 

Jahnke/Burmann

Handbuch des Personenschadens, 2016, C.H. Beck Verlag

 

Laufs/Katzenmeier/Lipp

Arztrecht, 7. Aufl., 2015, C.H. Beck Verlag

 

Fiekas

Dokumentation gem. § 630f BGB, 2015, Nomos Verlagsgesellschaft

 

Ratzel/Luxenburger

Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl., 2015, C.F. Müller Verlag

 


 

   Veröffentlichungen / Vorträge


"Doc Holiday und seine Kollegen - wie Ärzte jeden krankschreiben"

TV-Interview für das SAT 1 Magazin "AKTE 20.16", Sendung am 24.05.2016

 

"Delegation ärztlicher Tätigkeiten - Wer darf was?"

Vortrag am 05.06.2013, Krankenhaus Waldfriede

 

"Ärztepfusch - Mediziner arbeiten nach Behandlungsfehlern weiter"
 TV-Interview für das MDR-Magazin "FAKT", Sendung am 09.10.2012

 

"Medizin und Recht im Alter"

Aufsatz in : Seniorenreport Berlin/Brandenburg, 3. Ausgabe 2008

 

 

"(Ärztliche) Heilkunde - ein juristischer Definitionsversuch"

Aufsatz in : Berliner Ärzte 6/2006, S. 21

 

 

"Hundekaufverträge unter Berücksichtigung des neuen Schuldrechts"

Vortrag am 08.02.2003, Deutscher Dalmatiner-Club von 1920 e. V.

 

"Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung"

Vortrag am 23.10.2002, Seniorenstift Prenzlauer Berg

 

"Betreuungsrecht und freiheitsentziehende Maßnahmen"

Vortrag am 06.11.2001, Seniorenstift Prenzlauer Berg

 

"Illegale Drogen - Strafjustiz - Therapie"

Dissertation 1994

 

"Die Therapieregelungen des Betäubungsmittelgesetzes im internationalen Vergleich"

Aufsatz in: Sucht (38) 1992, 226 - 231

 

RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin, Tel.: 030 / 88 62 49 00 | E-Mail: kanzlei@ra-baumgart.de